Sehr geehrter Herr Landrat, meine Damen und Herren!

Wenn ich hier in Vertretung unseres Fraktionsvorsitzenden zu meiner ersten Haushaltsrede am Mikrophon stehe, geht  es natürlich vornehmlich  um das Zahlenwerk des Haushaltes 2018 und die Stellungnahme der UWG dazu. Verzichten möchte ich hier und heute aber darauf, detailliert auf die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen sowie natürlich bundes- und landespolitischen Rahmenbedingungen einzugehen, die die Arbeit auch in der Kommunalpolitik prägen bzw. bestimmen. Das haben bei der Vorstellung des Haushaltes 2018  Herr Landrat Beckehoff und unser Kämmerer, Herr Müller bereits ausführlich getan.

Auch meine Vorredner haben, je nach politischer Couleur und aktueller Verantwortung in der Bundes- oder Landespolitik Zustimmung oder Ablehnung zu Maßnahmen signalisiert, die diese Rahmenbedingungen für die Kommunalpolitik für heute und morgen festlegen. Das ist dann schon mal ein Spagat, weil Mehrheiten in Bund und Land wechseln und gerade jetzt erst nach langem Hickhack und unsäglichen Personaldebatten eine große Koalition zustande gekommen ist.

Schaut man sich das Zahlenwerk Haushaltsplan 2018 an, so muss man erst einmal dem Kämmerer und seinen Mitarbeitern Lob zollen. Sie stehen Jahr für Jahr vor der Aufgabe, für die vielfältigen gesetzlich vorgeschriebenen und freiwilligen Aufgaben im Rahmen des kaufmännisch orientierten NKF reale Zahlungsströme, eine Vielzahl von Aufwendungen und Erträgen, darunter auch die Abschreibungen,  den vielen Produktplänen möglichst verursachungsgerecht zuzuordnen. Diese Herangehensweise sorgt schon immer in Industrie, Handel und Handwerk dafür, dass zur Behauptung im Konkurrenzkampf marktgerechte Preise festgelegt werden können. Den Kommunalverwaltungen  ermöglicht der produktorientierte Haushaltsplan eine Prognose über die Einnahmeerwartungen und die Ausgabenplanung des jeweiligen Jahres. Er bildet gleichzeitig die Basis für die Festlegung der Kreisumlage. Die Gemeindeprüfungsanstalt GPA wertet diese Zahlen aus, auch, um über Kennzahlen Vergleiche mit anderen Behörden anzustellen. Das  kann im Einzelfall dazu führen,  dass der Eindruck einer zu üppigen Personalausstattung gegenüber dem Durchschnittswert anderer Kommunalverwaltungen entsteht. Schwierig werden solche Vergleiche aber, wenn die ins Visier genommenen Aufgabenbereiche unterschiedlich zugeschnitten sind.

Haushaltsreden ermöglichen –  nein besser:  sie fordern gerade dazu auf, Lob und Tadel im Rahmen einer kritisch-konstruktiven Aufarbeitung von Ereignissen des vergangenen Jahres anzusprechen. Eine glaubwürdige Steilvorlage für diese Auseinandersetzung mit dem Haushalt 2018 haben natürlich diejenigen Bürgermeister der Städte und Gemeinden des Kreises Olpe in ihrer  Benehmensherstellung geliefert, die auch im eigenen Haus ein gewisses Maß an „Enthaltsamkeit“ vorleben.

Sie fordern in ihrer Einwendung den Landrat auf, über den Stellenplan 2018 keine zusätzlichen Stellen auszuweisen.

Dieser wiederum spricht im heutigen Beschlussvorschlag zum Stellenplan 2018 von einer restriktiven Personalbewirtschaftung und schließt Personalverstärkungen in gewissem Umfang ausdrücklich nicht aus. Ob es sich hier im Hause wirklich um eine restriktive Personalbewirtschaftung handelt, ist zumindest fraglich, greifbar ist aber die angesagte Personalverstärkung. Auf deren Umfang werde  ich in meinen weiteren Ausführungen noch näher eingehen.

Eine verursachungsgerechte Zuordnung von Aufwendungen, insbesondere von Personalkosten zu bestimmten Produktbereichen ist wegen Überschneidungen beim Personaleinsatz nicht immer einfach, sollte aber nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen. Zeigen die durch die GPA ermittelten Werte  dann später aber größere Abweichungen zum Durchschnittswert, müssen Erklärungen her. So geschehen bei der Präsentation im Arbeitskreis Mittelfristige Finanzplanung, dokumentiert auch in dem Ihnen dazu vorliegenden Protokoll. Unterliegt man dann im Vorfeld von verantwortlicher Seite der Versuchung, per Drag and Drop Stellenanteile zu anderen Produkten zu verschieben, so lässt sich das Ergebnis natürlich glätten und in der Außenwirkung besser darstellen. So findet sich dann neben einer auf den ersten Blick plausiblen Erklärung oft noch der Hinweis, dass inzwischen doch eine Stellenreduzierung erfolgt sei. Am Gesamtstellenpegel und dem Standort der Schreibtische ändert das natürlich nichts. Belastet wäre dann nur ein anderes Produkt, das bei den Kennzahlen noch Luft nach oben aufweist und nicht aus dem Rahmen fällt.

Betrachtet man  das Zahlenwerk des Haushalts  so fallen für eine kritische Analyse scheinbar diejenigen Aufgaben aus dem Raster, die gemeinhin als Pflichtaufgaben definiert sind. Zu den Pflichtaufgaben gehört  auch die zeitgemäße Ausstattung von Schulen in Trägerschaft des Kreises und die finanzielle Verpflichtung alles zu tun, damit der Schulbetrieb reibungslos läuft und die Schule die angestrebten Bildungsziele auch erreicht. Der Kreis Olpe ist, was die Ausstattung seiner Schulen angeht, eine Art Klassenprimus. Gute Schule 2000 und andere neu aufgelegte Förderprogramme lassen erwarten, dass weitere Ausstattungswünsche bzw. Umgestaltungspläne auch nach dem Jahr 2018 in die Tat umgesetzt werden können.

Werden dann, wie aktuell aus der Beschlussvorlage 293/2017 ersichtlich, langfristige Verträge  für die Wartung der IT-Umgebung an den drei Schulstandorten zur Entlastung des Lehrpersonals abgeschlossen, so ist das eine sinnvolle Sache und auch aus eigener Anschauung heraus begrüßensgswert.

Bei einem zusätzlichen finanziellen Aufwand von jeweils 65.000 € für die Folgejahre sollte bei der Ausgestaltung der Verträge aber auch der Leistungsumfang transparent sein und insbesondere auch die Wartung der vielen in den letzten Jahren installierten elektronischen Tafeln einschließen, denn gerade diese bedürfen, um ihren Zweck erfüllen zu können, eines kontinuierlichen Wartungsaufwands.

Ein Klassenraum ohne Tafel – das geht gar nicht!

Ich habe dies im Ausschuss BWA angemahnt und um Klärung gebeten. Bis zum Entwurf dieser Rede ohne Erfolg. Auch im Protokoll findet sich dazu kein Hinweis. Geprüft werden sollte aber jedoch auch, ob es beim Wechsel vom „First Level Support“  zur Übernahme der Wartung durch Externe nicht auch zu einer Korrektur der Planzahlen z.B. bei den Sach- und Dienstleistungen kommen muss. So findet sich hier  für das Jahr 2018 gegenüber den Istzahlen von 2016 sogar eine Steigerung von 134.000 € und damit von über 8 % Dieser Ansatz wird auch so in den nächsten Jahren fortgeschrieben.

Wie und wann nimmt die Öffentlichkeit die Arbeit, die in der Kreisverwaltung mit ihren ca. 600 Mitarbeitern geleistet wird, im Alltag eigentlich wahr? Im Focus stehen naturgemäß die vielen Fachdienste mit Publikumsverkehr. Nachgefragt bzw. in Anspruch genommen werden diese vom Kunden. Die Kundenzufriedenheit ist ein Gradmesser für die erfolgreiche Arbeit vor Ort. Da sind aber lange Wartezeiten eher schädlich.

„Eine durchschnittliche Wartezeit von 15 Minuten wird nicht überschritten.“

Das liest man unter dem langfristigen Ziel, wenn man einen Blick in das Produkt Kfz-Angelegenheiten wirft. Da dieses Ziel derzeit gefühlt offensichtlich nicht erreicht wird, ist das Drehen an der Personalschraube aktuell scheinbar der adäquate Weg aus dem Dilemma. Dieses Produkt ist, wie manche andere auch, beitrags- bzw. gebührenfinanziert, d. h., den entstehenden Aufwendungen z.B. beim Personal stehen adäquate Geldzuflüsse gegenüber. Wenn dann, wie gleich aufzuzeigen ist, auch noch Überschüsse anfallen, warum darüber streiten?

Verglichen mit den Istzahlen des Jahres 2016 gehen die Planzahlen 2018 dort von leicht rückläufigen Leistungsentgelten aus, das heißt hier, es werden bei unveränderten Gebühren weniger Kunden erwartet. Die Personalkosten jedoch weisen im direkten Vergleich dieser beiden Jahre einen Zuwachs von 220.000 € aus, das ist ein Plus von 26 %. Die für diese Entwicklung maßgebliche Stellenausweitung ist nun Bestandteil des Haushaltesplans 2018.

Natürlich ist und bleibt dieses Produkt nach wie vor profitabel, aber der Überschuss sinkt von 631.000 € auf 363.000 €, das ist ein Rückgang um 47 %. Das geht natürlich zu Lasten des Gesamtabschlusses. Die Vorlage scheint alternativlos und lässt vermuten, dass es einen Plan B zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage nicht gab. Da kann man sich nur wünschen, dass das im Produktplan ausgewiesene Produktziel bald umgesetzt wird.

Dieses sieht  nach der heute zu beschließenden Personalaufstockung die Erstellung eines Konzepts für die Optimierung der Arbeitsabläufe vor. Als konkrete Maßnahmen angedacht sind dabei die Erfassung von Wartezeiten und Bearbeitungszeiten. Man darf gespannt sein, ob die dann vorliegenden Erkenntnisse nach der Umsetzung der Maßnahmen sich auch auf künftige Stellenpläne auswirken.

Dennoch muss die Frage erlaubt sein: Wurde hier etwa Schritt B vor dem Schritt A gemacht?

Das Thema Digitalisierung spielt jetzt und vor allem in Zukunft auch in unserer Region eine immer wichtigere Rolle.

Digital – Nachhaltig- Authentisch – so lautet das Motto der Regionale Südwestfalen 2025, zu dem der Startschuss bereits gefallen ist. Bis dahin soll Südwestfalen beispielhaft zeigen, wie sich eine ländlich geprägte Region gerade für junge Menschen attraktiv und nachhaltig weiterentwickeln kann.

Schon am 16.7.2016 ist das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Es enthält u.a. Regelungen zum elektronischen Zugang zur Verwaltung, zur Kommunikation mit Bürgern und Unternehmen, Meldeportale, einen Wahlservice, digitale Bauanträge, ein digitales Archiv, elektronische Bezahlmöglichkeiten und der elektronische Aktenführung.

Die UWG begrüßt alle Bemühungen, über die Digitalisierung in der Verwaltung zukünftig Daten zur kostenfreien Nutzung und Verarbeitung für Bürgerinnen und Bürger sowohl im Land wie auch auf kommunaler Ebene bereit zu stellen. Die damit auch in Aussicht gestellte Effektivierung und Beschleunigung von Vorgängen soll über einen rückläufigen Personalaufwand zudem zu einer nicht unerheblichen Verringerung der Verwaltungskosten vor Ort führen.

Es bleibt abzuwarten, ob und wann dieser Effekt auch das Kreishaus erreicht. Dieser Weg öffnet Chancen, birgt aber auch Risiken, die gut abzuwägen sind. Wesentliche Befürchtungen betreffen hier den Datenschutz – Stichwort:   „Der gläserne Mensch“. Man kann nur hoffen, dass es den Akteuren gelingt, eine breite Akzeptanz für diese Art der Kommunikation zu schaffen. Nur dann können die hochgesteckten Ziele auch erreicht werden. Bis zum Jahre 2020 soll Open Data in den kommunalen Verwaltungen zur gängigen Praxis werden, ein Zeitfenster von insgesamt 4 ½ Jahren  seit in Kraft treten des Gesetzes also. Wenn man das bisher geschaffene digitale Angebot des Kreises Olpe näher betrachtet, fällt jedoch auf, dass hier noch erheblicher Handlungsbedarf besteht. Da ist sicher die Frage berechtigt, ob von verantwortlicher  Stelle rechtzeitig die Weichen für eine sich schon seit Jahren abzeichnende digitale Zukunft der Verwaltungsarbeit und der Kommunikation mit den Bürgern gestellt wurden. Jetzt soll der offensichtliche Rückstand über eine Personalaufstockung im Produktbereich Serviceleistungen mit der Einrichtung von 2 Stellen, davon eine für Koordination zur zentralen Unterstützung der Führungskräfte, wettgemacht werden. Bis zum Jahre 2020 belastet dies den Kreishaushalt mit zusätzlichen 400.000 €.   Ende offen, gibt es doch keine zeitliche Beschränkung für die Stellen.

Eine Rückfrage bei der digital gut aufgestellten Kreisstadt Olpe hat ergeben: Alle im Rahmen von Open Data anstehenden Aufgaben wurden und werden  mit dem vorhandenen Personal, ganz ohne Stellenerweiterung geschultert.

Ein Hoffnungsschimmer bleibt:
Vielleicht kann das Rad: „zusätzlicher Personalbedarf“  im Einzelfall doch noch einmal zurückgedreht werden. Dann nämlich, wenn die E-Government-Initiativen auch beim Kreis Olpe Früchte tragen.

Bei den vielfältigen Aufgaben, die von den Mitarbeitern der Kreisverwaltung zu schultern waren, möchte ich zum Ende meiner Ausführungen dann noch ein Lob an diejenigen Mitarbeiter aussprechen, die mit dem Thema Breitbandausbau betraut waren. Durch deren hohes persönliches Engagement ist es gelungen, die bürokratischen Hürden der aufwändigen Antragsverfahren im Schnelldurchgang zu nehmen und einen nicht zu unterschätzenden zeitlichen Vorsprung gegenüber anderen Bewerbern um die Fördermaßnahmen aufzubauen. „Schnelle Internetverbindungen sind aus dem Leben unserer Bürgerinnen und Bürger nicht mehr wegzudenken – privat und geschäftlich. Sie sind ein unverzichtbarer digitaler Standortvorteil.“ So die Worte von Landrat Beckehoff anlässlich des ersten Spatenstichs dazu in Neu-Listernohl. Dem ist heute nichts hinzu zu fügen.

Und damit komme ich zum Schluss meiner Ausführungen:

Die UWG des Kreises Olpe wird dem Haushalt aus den vorgenannten Gründen nicht  zustimmen!
Wir folgen damit der Einschätzung der Bürgermeister, wenn es um den Stellenplan 2018 geht.

Wir sind gegen die geplante Entnahme aus der Rücklage und sehen diese nur als Goodwill- Aktion gegenüber der insgesamt berechtigten Kritik aus den Rathäusern.

Unserem  Antrag zur Verkleinerung des Kreistages wurde nicht entsprochen

Wir von der UWG sind froh, dass wir uns als Verein, unabhängig von irgendwelchen beschränkenden Vorgaben von oben und losgelöst vom Parteigezänk der so genannten Volksparteien – im Kreistag und in den Fachausschüssen ausschließlich nur um die Belange der Daseinsvorsorge der Bürger des Kreises Olpe kümmern können. Dazu bedarf es konstruktiver Kritik und der Bereitschaft der anderen im Kreistag vertretenen Fraktionen bzw. Parteien, die ausgetauschten Argumente in Zukunft öfter in den eigenen Entscheidungsprozess einzubeziehen, ziehen doch alle an einem Strang – zum Wohle der Bürger des Kreises Olpe.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit

Bernd Spuhler