Die Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG) des Kreises Olpe weist erneut auf die gravierenden Defizite bei der Umsetzung des Konnexitätsprinzips hin. Die stetig wachsende finanzielle Belastung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden – insbesondere durch Kreisumlage und Jugendhilfeumlage – ist aus Sicht der UWG in weiten Teilen auf immer weiter steigende gesetzliche und fachliche Standards zurückzuführen, insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe.

Diese Standards sind in ihrer Zielsetzung grundsätzlich zu begrüßen. Niemand stellt den Anspruch in Frage, Kinder, Jugendliche und Familien bestmöglich zu schützen und zu unterstützen. Problematisch wird es jedoch dort, wo neue oder ausgeweitete Aufgaben von Bund und Land verbindlich vorgeschrieben werden, ohne für eine vollständige finanzielle Kompensation zu sorgen. Damit wird das Konnexitätsprinzip – „Wer bestellt, bezahlt“ – seit Jahren faktisch ausgehöhlt.

Die Folgen tragen nicht Bund oder Land, sondern die Kommunen vor Ort. Die Umlagebelastung steigt kontinuierlich, während die finanziellen Handlungsspielräume der Städte und Gemeinden immer weiter schrumpfen. Aus Sicht der UWG handelt es sich hierbei um einen finanzpolitischen Skandal, der – sollte sich an der aktuellen Praxis nichts Grundlegendes ändern – mittelfristig zu einem Kollaps der kommunalen Haushalte führen kann.

Vor diesem Hintergrund greift es aus Sicht der UWG Kreis Olpe zu kurz, die Verantwortung für diese Entwicklung ausschließlich anderen politischen Akteuren zuzuschieben. In den vergangenen Jahren haben sämtliche relevanten Parteien auf Bundes- und Landesebene Regierungsverantwortung getragen: im Bund sowohl in großen Koalitionen als auch in der aktuellen Ampelkoalition, in Nordrhein-Westfalen unter rot-grünen, schwarz-gelben und derzeit schwarz-grünen Landesregierungen. Die Möglichkeit, strukturelle Verbesserungen beim Konnexitätsprinzip herbeizuführen, war über Jahre hinweg gegeben.

„Beim Konnexitätsprinzip handelt es sich nicht um ein parteipolitisches Randthema, sondern um ein grundlegendes Strukturproblem zulasten der Kommunen“, erklärt die UWG Kreis Olpe. „Wer politische Verantwortung getragen hat, hatte auch die Gelegenheit – und die Pflicht –, die Rahmenbedingungen zu verbessern.“

Die UWG sieht darüber hinaus auch die Abgeordneten aus dem Kreis Olpe, die im Landtag Nordrhein-Westfalen oder im Deutschen Bundestag vertreten sind, in der Verantwortung. Unabhängig von Parteizugehörigkeiten erwartet die UWG, dass diese sich aktiv und nachhaltig für eine auskömmliche Finanzierung kommunaler Aufgaben einsetzen und die Interessen der Städte und Gemeinden konsequent vertreten.

Die UWG Kreis Olpe selbst ist weder an Bundes- noch an Landesregierungen beteiligt. Als kommunale Wählergemeinschaft, die ausschließlich auf örtlicher Ebene agiert und nicht an Landtags- oder Bundestagswahlen teilnimmt, trägt sie keine Mitverantwortung für die bestehenden strukturellen Defizite. Gerade deshalb sieht sie sich in der Lage, die Problematik des Konnexitätsprinzips unabhängig, sachlich und ohne parteipolitische Vorprägung zu benennen.

„Unsere Aufgabe ist es, die Interessen der Städte und Gemeinden im Kreis Olpe klar zu formulieren und einzufordern – unabhängig davon, welche Parteien auf Bundes- oder Landesebene gerade regieren“, so die UWG Kreis Olpe abschließend.