Die Schäden an der Außenfassade der Rettungswache in Wenden-Gerlingen beschäftigen die Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG) weiterhin. Nachdem das Thema bereits im Betriebsausschuss der Kreiswerke Olpe auf Initiative unseres Kreistagsmitglieds Guido Pasternack behandelt wurde, bleiben aus unserer Sicht wesentliche Fragen unbeantwortet.

Gutachten wirft neue Fragen auf

Besonders kritisch bewertet die UWG den Umgang mit dem Gutachten, auf das sich die Verwaltung in der Sitzung des Betriebsausschusses berufen hat. Dieses Gutachten liegt mittlerweile in schriftlicher Form vor und ist auf den 16.03.2026 datiert – also auf einen Zeitpunkt nach der Ausschusssitzung vom 11.03.2026.

Für die UWG stellt sich damit die zentrale Frage, auf welcher Grundlage die Verwaltung ihre Einschätzungen im Ausschuss getroffen hat, insbesondere die Aussage, dass kein Bau- oder Planungsmangel vorliege und somit keine Gewährleistungsansprüche bestünden.

Schäden offenbar länger bekannt

Hinzu kommt, dass die Schäden an der Fassade nach Einschätzung der UWG nicht erst kürzlich entstanden oder bekannt geworden sein können. Bereits seit längerer Zeit – nach unserer Wahrnehmung mindestens seit rund einem Jahr – waren bei einem Blick auf das Gebäude entsprechende Arbeiten und Auffälligkeiten an der Außenfassade erkennbar.

Dies wirft weitere Fragen hinsichtlich des zeitlichen Ablaufs auf:
Wann wurden die Schäden erstmals festgestellt?
Welche Maßnahmen wurden seitdem ergriffen?
Und warum erfolgte die umfassende Information des Ausschusses erst zu einem späteren Zeitpunkt?

UWG beantragt umfassende Akteneinsicht

Vor diesem Hintergrund hat die UWG-Kreistagsfraktion Akteneinsicht gemäß § 26 Abs. 2 der Kreisordnung NRW beantragt.

Der Antrag umfasst sämtliche Unterlagen im Zusammenhang mit dem Neubau der Rettungswache Gerlingen, darunter insbesondere:

  • Beschlüsse, Vorlagen und Gutachten
  • vollständiger Schriftverkehr einschließlich E-Mails
  • Protokolle von Besprechungen und Sitzungen
  • Gesprächsvermerke und sonstige Dokumentationen
  • interne Kommunikation innerhalb der Verwaltung sowie mit externen Beteiligten

Ziel ist eine lückenlose Aufklärung der Abläufe und Entscheidungsgrundlagen.

Transparenz und Verantwortung bei öffentlichen Bauprojekten

Für die UWG ist klar: Bei einem öffentlichen Bauprojekt mit einem Investitionsvolumen von rund zwei Millionen Euro, das bereits nach wenigen Jahren erhebliche Schäden aufweist, ist eine umfassende und transparente Aufarbeitung zwingend erforderlich.

Insbesondere muss nachvollziehbar geklärt werden, ob die Schäden tatsächlich nicht auf Ausführungs- oder Planungsmängel zurückzuführen sind – oder ob mögliche Verantwortlichkeiten bislang nicht ausreichend geprüft wurden.

Die UWG wird den weiteren Verlauf aufmerksam begleiten und sich weiterhin für Transparenz, sorgfältige Aufklärung und einen verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln einsetzen.